
Steuer auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
Wenn Sie einen Arbeitnehmer ohne französische Staatsangehörigkeit eingestellt haben, sind Sie möglicherweise zur Begleichung der französischen Steuer auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (EMOE) verpflichtet. Diese Steuer wurde zuvor an das französische Amt für Einwanderung und Integration (OFII) entrichtet und muss…










