Urlaubsrecht in Frankreich: praktischer Leitfaden für Unternehmen

Die Urlaubsregelung in Frankreich hat sich im Laufe der Jahre und der Entwicklungen der sozialen Errungenschaften herausgebildet. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die einzuhaltenden Regeln, wenn Sie Arbeitnehmer*innen in Frankreich beschäftigen.

Am kommenden 1. Juni werden die bis dahin angesammelten Urlaubsansprüche „freigeschaltet“. Sind Sie sicher, dass Ihre Personalprozesse auf dem aktuellen Stand sind?

Zeitraum für den Erwerb von Urlaubsansprüchen in Frankreich

Der Zeitraum für den Erwerb von Urlaubsansprüchen erstreckt sich vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres, sofern keine abweichenden Bestimmungen durch einen Branchentarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Für die Urlaubstage 2026 erstreckt er sich somit vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026.

Grundsätzlich werden dem Arbeitnehmer 2,5 Werktage (von Montag bis Samstag) pro gearbeiteten Monat beim selben Arbeitgeber gutgeschrieben, wobei im Referenzzeitraum maximal 30 Werktage angesammelt werden können: Somit eröffnen 12 Monate effektiver Arbeit oder als gleichwertig anerkannte Zeiten Anspruch auf 30 freie Werktage.

Die im Zeitraum N angesammelten Urlaubstage müssen im Zeitraum N+1 in Anspruch genommen werden. Sie können auf Wunsch des Arbeitnehmers im Voraus genommen werden.

Festlegung des Urlaubszeitraums

Der Urlaubszeitraum wird durch den Tarifvertrag oder vom Arbeitgeber festgelegt und muss sich über den gesetzlichen Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober erstrecken. Sofern keine Tarifvereinbarungen vorliegen, legt der Arbeitgeber diesen Zeitraum unter Bezugnahme auf die Gepflogenheiten und nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter (falls vorhanden) fest.

Der Arbeitgeber darf somit den Arbeitnehmern nicht vorschreiben, ihren Urlaub außerhalb dieses Zeitraums zu nehmen. Die Parteien können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen einen anderen Zeitraum vereinbaren. Der Arbeitgeber muss dann von jedem einzelnen Arbeitnehmer seine persönliche Einwilligung einholen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Teilurlaubstage aufgrund einer Stückelung des Urlaubs zu gewähren.

Der Urlaubszeitraum muss dem Personal mindestens zwei Monate vor seinem Beginn angekündigt werden. In der Praxis erfolgt diese Mitteilung per Aushang.

Festlegung der Urlaubstermine

Die Urlaubstermine werden vom Arbeitgeber festgelegt.

Sofern keine anderslautende Tarifvereinbarung vorliegt, legt der Arbeitgeber die Urlaubsdaten allein fest, nachdem er die Stellungnahme der Arbeitnehmervertreter eingeholt hat. Er muss jedoch mehrere Faktoren berücksichtigen: die familiären Umstände der Anspruchsberechtigten und insbesondere die Urlaubsmöglichkeiten des Ehepartners, die Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber, die sonstigen beruflichen Tätigkeiten des Arbeitnehmers bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern.

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer mittels Aushang unter Einhaltung einer Mindestfrist über ihre Urlaubstermine informieren. Mit Ausnahme besonderer Umstände darf der Arbeitgeber die Urlaubsreihenfolge und Urlaubszeiten nicht später als einen Monat vor Urlaubsantritt ändern. In der Praxis muss diese Mitteilung mindestens einen Monat im Voraus erfolgen, sofern im Tarifvertrag keine längere Frist vorgesehen ist.

Sie müssen darauf achten, Ihren Arbeitnehmern mindestens 12 Werktage Urlaub am Stück im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober eines jeden Jahres zu gewähren (entspricht zwei aufeinanderfolgenden Wochen ohne Feiertage).

Zusätzliche Teilurlaubstage

Teilurlaubstage sind zusätzliche Urlaubstage, die den Arbeitnehmern gewährt werden, wenn sie nicht ihren gesamten Haupturlaub, d.h. 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage) im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober nehmen, unabhängig davon, ob dies vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber gewünscht wird.

Aufgrund dieser Regelung haben die Arbeitnehmer Anspruch auf:

  • 1 zusätzlichen Urlaubstag, wenn sie 3 bis 5 Werktage (oder 3 bis 4 Arbeitstage) Urlaub außerhalb des Zeitraums zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober nehmen;
  • 2 zusätzliche Urlaubstage, wenn sie mindestens 6 Werktage (oder mindestens 5 Arbeitstage) Urlaub außerhalb des Zeitraums zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober nehmen;

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Werktage Urlaub:

–  Er nimmt 3 Wochen Urlaub im Juli und 2 Wochen im Dezember: Er hat Anspruch auf 2 Werktage;

–  Er nimmt 19 Tage Urlaub im August, 5 Tage im Dezember und 6 Tage im April: Er hat Anspruch auf einen einzigen Werktag, da von den 11 Tagen, die er außerhalb der gesetzlichen Haupturlaubszeit nimmt, 6 Tage die 5. Urlaubswoche darstellen und keinen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub eröffnen.

Am Ende des Zeitraums nicht genommene Urlaubstage

Grundsätzlich müssen die Urlaubstage während des für das Unternehmen festgelegten Zeitraums genommen werden. Urlaubstage, die bis zum Ende dieses Zeitraums nicht genommen wurden, sind grundsätzlich verloren, sofern keine günstigeren tarifvertraglichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten bestehen.

Urlaubstage, die aufgrund des Arbeitgebers nicht genommen werden konnten (z. B. aus organisatorischen Gründen oder wegen einer ungerechtfertigten Weigerung), gelten jedoch nicht als verfallen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer einen Übertrag oder im Streitfall sogar eine Entschädigung verlangen.

Außerdem gelten besondere Regelungen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aufgrund der Inanspruchnahme bestimmter Rechte (Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) nicht nehmen konnte.

Urlaubstage und Krankheit

Gemäß dem frz. Arbeitsgesetzbuch (Artikel L. 3141-5 und L. 3141-19) behalten Arbeitnehmer, die ihren Urlaub aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit – unabhängig davon, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt oder nicht – nicht nehmen konnten, ihren Urlaubsanspruch und können diesen innerhalb gewisser Grenzen übertragen.