Neuerungen bei der Umsatzsteuer im Falle von Dropshipping bei der Einfuhr nach Frankreich

Das in Frankreich geltende Umsatzsteuersystem für eine weit verbreitete Onlinehandelspraxis, dem Dropshipping, wurde kürzlich abgeändert.

Das französische Haushaltsgesetz für 2024 stufte Dropshipping formell als eine Steuerfluchtquelle ein und setzte Maßnahmen um, um eine für den Staat bei diesem Verkaufsmodell zu Umsatzsteuerausfällen führenden Rechtslücke zu schließen.

Während die französische Einfuhrumsatzsteuer bis 2024 generell auf den durch den Lieferanten dem Droppshipper in Rechnung gestellten Preis angewandt wurde, wird sie nun auch auf die Marge des Dropshippers angewandt, die je nach Fall hoch ausfallen kann. Darüber hinaus wird der Dropshipper in der Regel zum Steuerschuldner und muss die Steuer melden und abführen.

Was versteht man unter Dropshipping?

Dropshipping ist ein Geschäftsmodell, bei dem der Verkäufer (Dropshipper) die Ware nicht lagert. Wenn ein französischer Kunde im Online-Shop des Dropshippers eine Bestellung aufgibt, kauft der Dropshipper die Ware selbst bei seinem eigenen Lieferanten außerhalb der Europäischen Union, und der Lieferant versendet die Ware direkt an den französischen Endkunden, der bei der Zollabfertigung (Einfuhr nach Frankreich) als einziger Empfänger identifiziert wird. Der Dropshipper verwaltet also weder das Inventar noch die Logistik und verdient an der Differenz zwischen dem Endverkaufspreis und dem an den Lieferanten gezahlten Preis.

Neue Umsatzsteuerverpflichtungen für den Versandhandel mit importierten Waren.

Die neuen Regeln sehen vor allem zwei Änderungen zur Steuerfluchtbekämpfung beim Dropshipping vor:

Anwendung der französischen Umsatzsteuer. Während früher bestimmte Transaktionen der französischen Umsaztzsteuer entgingen, unterliegt nun grundsätzlich jeder Fernverkauf einer aus einem Staat außerhalb der EU importierten Ware der französischen Umsatzsteuer,unabhängig vom eigentlichen Wert der Sendung, wenn der Dropshipper nicht die „IOSS“- Anlaufstelle (Import One Stop Shop = elektronisches Portal als Anlaufstelle für die Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Europäische Union) nutzt und wenn die Ware zu einem Wert verzollt wird, der unter dem Weiterverkaufspreis an den Endkunden liegt.

Der Dropshipper wird umsatzsteuerpflichtig. Wenn die bei der Einfuhr angegebene USt.-Bemessungsgrundlage nicht dem Endkunden in Rechnung gestelltem Wert entspricht, wird nun der Dropshipper zwingend als Warenempfänger bei der Einfuhr angegeben.

Welche Auswirkungen hat dies für Dropshipper?

Diese beiden Maßnahmen haben wichtige praktische Auswirkungen für Dropshipper, die sich nun in Frankreich für die Umsatzsteuer registrieren lassen und die französische Umsatzsteuer sowohl bei der Wareneinfuhr als auch bei ihrem Weiterverkauf an den Endkunden erklären und abführen müssen.

Auf diese Weise wird die Gewinnspanne des Dropshippers von der französischen Umsatzsteuer vollständig erfasst.

Neuerungen bei der Umsatzsteuer im Falle von Dropshipping bei der Einfuhr nach Frankreich