Nichtfinanzielle Informationen

Die nichtfinanzielle Berichterstattung – eine große Herausforderung für unsere Kunden und die COFIME-Gruppe

Bestimmungen zum Schutz des Planeten und des Klimas gibt es viele und einige von ihnen sogar schon recht lange. So wurde das Konzept der nachhaltigen Entwicklung mit seinen drei Säulen Wirtschaft, Ökologie und Soziales bereits 1992 auf dem „Erdgipfel“ in Rio als internationales Leitbild verankert.

Eine erste Schwierigkeit besteht darin, sich einen Überblick zu verschaffen und die verschiedenen Bestimmungen voneinander abzugrenzen. So gibt es:

  • – die IPCC-Berichte, die eine Übersicht über den neusten Stand der Forschung zur Klimaentwicklung, ihren Ursachen und Auswirkungen sowie zu möglichen Eindämmungs- oder Anpassungsmaßnahmen bieten;
  • – das Paris-Abkommen, mit dem das Ziel festgelegt wurde, den Anstieg der 19globalen Durchschnittstemperatur bis 2100 im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf unter 2 °C (idealerweise 1,5 °C) zu begrenzen;
  • – den „Green Deal“, mit dem die Europäische Union (EU) – unter anderem durch Initiativen wie das „Fit for 55-Paket“ oder den Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen — bis 2050 Klimaneutralität erreichen will.

Wie diese drei Beispiele zeigen, gibt es eine Vielzahl von Regelwerken
unterschiedlichen Ursprungs, in denen Ziele festgelegt werden, die sich sowohl nach ihrer Art als auch nach ihrem Zeithorizont unterscheiden.  Unter diesen Bedingungen ist es gar nicht so einfach, das Format der „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ zu definieren.

Hierzu mussten zunächst zahlreiche Begriffe geklärt werden:

  • zunächst einmal der Begriff der „nachhaltigen Entwicklung“, der einen wirtschaftlich effizienten, sozial gerechten und ökologisch tragfähigen Entwicklungsansatz bezeichnet;
  • dann der Begriff der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR), der von der Europäischen Kommission definiert wurde und Unternehmen dazu ermutigen soll, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen und dabei zugleich wirtschaftlich tragfähig zu bleiben;
  • und schließlich die ESG-Kriterien (nach der englischen Abkürzung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), die im Rahmen des Globalen Pakts der Vereinten Nationen entwickelt wurden und die vor allem für Anleger, die die Fragen der nachhaltigen Entwicklung in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen möchten, die entsprechenden Möglichkeiten schaffen oder verbessern.

In Frankreich haben diese Regelungen zur Entstehung einer umfassenden Gesetzgebung beigetragen:

  • Bereits 2001 wurde dort das Gesetz über die Neuregulierung der Wirtschaft (das sogenannte NRE-Gesetz) verabschiedet, das börsennotierte französische Unternehmen verpflichtet, in ihrem Lagebericht auch ihre Auswirkungen auf soziale Belange, die Gesellschaft und die Umwelt darzustellen und dabei zudem eine Gesamtbewertung und eine Kohärenzprüfung durch den Abschlussprüfer vorzusehen.
  • 2010 folgte das Gesetz „Grenelle II“, mit dem die Verpflichtung zur Veröffentlichung von CSR-Informationen auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von mehr als 100 Mio. € ausgedehnt wurde. Der Abschlussprüfer muss zwingend prüfen, ob diese Informationen im Bericht enthalten sind und dies bestätigen und darüber hinaus seine Stellungnahme zur Richtigkeit der Angaben und zur Rechtfertigung etwaiger Ausschlüsse abgeben.
  • 2014 wurde für Unternehmen, die auf einem regulierten europäischen Markt notiert sind, die europäische NFRD-Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive) zur Transparenz und Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen erlassen. Diese Richtlinie selbst sieht keine Verpflichtung zur Überprüfung dieser Informationen vor, sondern überlässt diese Frage den Mitgliedsstaaten.
  • 2017 wurde die NFRD mit der dann vorgeschriebenen DPEF (Erklärung zur nichtfinanziellen Performance) in französisches Recht umgesetzt: Gleichzeitig wurde der Umfang der in der NFRD-Richtlinie der EU vorgesehenen Unternehmen auch auf Einheiten von öffentlichem Interesse (EIP) und große Unternehmen (mit Ausnahme von vereinfachten Aktiengesellschaften) ausgeweitet. Mit der DPEF werden auch spezifische Prüfungen durch den Abschlussprüfer eingeführt, die ihre Konformität und die Richtigkeit der in ihr vorgelegten Informationen sicherstellen sollen.
  • Im Jahr 2019 schreibt dann das sogenannte Pakt-Gesetz „ausnahmslos“ allen französischen Unternehmen vor, bei ihrer Tätigkeit auch ökologische und soziale Fragen zu berücksichtigen.
  • In 2022 wurde dann die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) erlassen, die frühestens in 2024 in Kraft treten sollte und die NFRD und ihre Umsetzung in französisches Recht, die DPEF, ersetzt. Die neue Richtlinie dehnt den Anwendungsbereich dieser früheren Bestimmungen aus, indem sie die Schwellenwerte auf 250 Mitarbeiter und/oder einen Umsatz von 40 Mio. € und/oder eine Bilanzsumme von 20 Mio. € senkt. Erstmals legt sie zudem sogenannte ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als Nachhaltigkeitsstandards fest, die für den „Nachhaltigkeitsbericht“ gelten, der darüber hinaus auch die EU-Taxonomie berücksichtigen muss. Dieser Bericht ist dann vom Abschlussprüfer oder einer unabhängigen Drittorganisation zu prüfen.
  • Viele zusätzliche Initiativen, Bestimmungen und Referenzrahmen verschiedener Organisationen (GRI, SASB, IIRC, CDSB, TCFD, TNFD, IFRS Foundation über das IASB, ISSB usw.) tragen zur Weiterentwicklung der Überlegungen und bewährten Praktiken bei.

Die in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen unterliegen derzeit alle zwingend der CSRD, deren Umsetzung durch delegierte Verordnungen geregelt wird, die in ihrem Anhang I die sogenannten ESRS-Nachhaltigkeitsstandards und in Anhang II die Abkürzungen und ein Glossar enthalten.

Diese Standards decken die Themen „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ ab. Insgesamt gibt es 12 von ihnen:

  • 2 „allgemeine“ Standards: ESRS 1 für die allgemeinen Anforderungen und ESRS 2 für die zu veröffentlichenden Informationen
  • 5 Umweltstandards (E)
  • 4 Sozialstandards (S)
  • 1 Governance-Standard (G)

Diese Standards rücken zwei neue Konzepte in den Fokus:

  • Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, bei dem es darum geht, zum einen die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt und das Klima zu messen und zum anderen auch die finanziellen Auswirkungen zu bewerten, die die ergriffenen Maßnahmen auf das Unternehmen selbst haben.
  • Das Konzept der Wertschöpfungskette, bei dem die Auswirkungen von dem dem Unternehmen vorgelagerten Bereich (Lieferanten usw.) bis zum nachgelagerten Bereich (Kunden usw.) gemessen und berücksichtigt werden. Mit diesem Konzept werden mehrere sogenannte Scopes eingeführt: der Scope des Unternehmens selbst (seine Gebäude und Infrastrukturen), der Scope der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (die Produktion von Waren oder Dienstleistungen) und der Scope, der sich auf die Lieferanten und Kunden erstreckt.

Ein zweites Paket von Standards wird in Kürze von der Europäischen Kommission verabschiedet und für 2025/2026 erwartet.

Hervorzuheben ist auch die Bedeutung der europäischen Taxonomie-Verordnung, die einen Rahmen und Kriterien für die Definition wirtschaftlich nachhaltiger Aktivitäten und die Bestimmung von Umweltzielen enthält und die Unternehmen verpflichtet, Angaben zum Anteil ihrer wirtschaftlich nachhaltigen Aktivitäten und Finanzprodukte zu machen.

Ziel dieser Taxonomie ist es:

  • Sicherheit für Anleger zu schaffen
  • private Anleger vor Greenwashing zu schützen
  • Unternehmen zu ermutigen, klimafreundlicher und umweltbewusster zu werden
  • die Fragmentierung des Marktes zu verringern
  • Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken

Um dies zu erreichen, legt sie 6 Ziele fest:

  • Abmilderung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltiger Einsatz und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nun ein hinreichender Referenzrahmen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Bewertung ihrer Richtigkeit und Qualität vorliegt. Die darin enthaltenen Normen bilden ein umfassendes und komplexes Paket, das in der Praxis, insbesondere durch bewährte Methoden, sicherlich noch weiter angepasst oder gestärkt werden wird. Die betroffenen Bereiche sind nun sehr weitreichend, was den Einsatz spezialisierter, oft technischer und äußerst vielfältiger Kompetenzen erforderlich macht.

Dank einer ambitionierten Strategie verfügt die COFIME-Gruppe über die notwendigen qualifizierten Ressourcen, mit denen wir Ihnen bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte helfen können. Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung wir Ihnen mit unserer Expertise und unserem Mehrwert bei diesen für alle so wichtigen Themen bieten können.