Säule 2 und globale Mindeststeuer 

Im Anschluss an die im Oktober 2021 durch die 137 Mitgliedsländern des Inklusiven Rahmens der OECD erzielte Einigung wurden am 20. Dezember 2021 die GloBE-Musterregeln (Global Anti-Base Erosion Rules) veröffentlicht. 

Im Anschluss an die OECD-Musterregeln hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, der sich sehr stark an diesen orientiert und ihnen einen rechtlichen Rahmen in der Europäischen Union verleihen soll. 

Konkret wird die Säule-2-Reform ab 2024 auf europäischer Ebene Form annehmen.

DIE GRUNDZÜGE DER ERGÄNZUNGSSTEUER

Die GloBE-Regeln zielen darauf ab, bestimmte Konzerne einer Ergänzungssteuer zu unterwerfen, wenn der effektive Steuersatz (EST) einer Rechtsordnung, in der der Konzern ansässig ist, unter 15 % liegt.

Die jährliche Mindeststeuer gilt für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre sowie für französische Unternehmensgruppen, die denselben Umsatz erzielen. 

Die Regelung sieht in erster Linie vor, dass die Muttergesellschaft des Konzerns eine zusätzliche Steuer zahlen muss, wenn der effektive Steuersatz der in ein und demselben Staat oder Gebiet ansässigen Einheiten der Gruppe zusammengenommen unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt.

Der effektive Steuersatz wird für jeden Staat oder jedes Gebiet, in dem die Gruppe ansässig ist, und für ein bestimmtes Steuerjahr durch das Verhältnis zwischen:

– dem Betrag der „gedeckten“ Steuern, die insbesondere als Gewinnsteuern und gleichwertige Steuern zu verstehen sind, die von den in diesem Staat oder Gebiet ansässigen konstituierenden Einheiten (Unternehmen, Betriebsstätten usw.) getragen werden, einschließlich latenter Steuern;

– und das von denselben Körperschaften erzielte Ergebnis („GloBE-Ergebnis“). Das Ergebnis der konstituierenden Einheiten, das für die Zwecke dieser Berechnung herangezogen wird, stammt aus den für die Konsolidierung des Konzernabschlusses erstellten Jahresabschlüssen, vor jeglicher Korrektur in Bezug auf die zwischen den Einheiten des Konzerns durchgeführten Transaktionen. 

MELDEPFLICHTEN

Die Gruppe bildende Einheit muss eine Erklärung zur Information über die Ergänzungssteuer sowie eine Aufstellung über die Festsetzung der geschuldeten Ergänzungssteuer einreichen.

INKRAFTTRETEN DER NEUEN REGELN

Die Mindestbesteuerungsregeln gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, mit Ausnahme der Regel über unzureichend besteuerte Gewinne, die grundsätzlich für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.