Die internationale Steuerreform führt mit ihrer zweiten Säule einen globalen Mindeststeuersatz in Höhe von 15 % ein, der auf die Gewinne multinationaler Unternehmensgruppen, die in Frankreich tätig sind, und großer inländischer Gruppen erhoben wird. Diese von der EU verabschiedete und in französisches Recht umgesetzte Regelung gilt für Unternehmen, die in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre einen konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro erzielt haben.
Welche Pflichten bestehen für Unternehmen?
Die betroffenen Unternehmensgruppen müssen ein anspruchsvolles Erklärungsverfahren einhalten:
– Erklärung bezüglich der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, die den GloBE-Vorschriften unterliegt.
– Übermittlung eines detaillierten Berichts über den effektiven Steuersatz und ggf. Zahlung einer Ergänzungssteuer.
– Steueranmeldung im Fall einer Ergänzungssteuer.
Übergangsweise geltende Vereinfachungsregeln
Um die Umsetzung zu erleichtern, sind mehrere Vereinfachungen vorgesehen:
✅ Temporäre Safe-Harbour-Regelungen für Unternehmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
✅ Wahlrecht für die De-Minimis-Ausnahme für Organisationen mit geringen Einkünften und Gewinnen.
✅ Vereinfachte Erklärungen bis 2028, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.